Bürgermeisterwahl 2011
Hier finden Sie das Ergebnis der Bürgermeisterwahl vom 18. September 2011 in Höchenschwand.
Gemeindeergebnis der Landtagswahl 2011
Am 27. März 2011 wurde der Landtag in Baden-Württemberg neu gewählt.
-> Ergebnis der Landtagswahl 2011 in der Gemeinde Höchenschwand
Recycling-Hof und Erdaushubzwischenlager Attlisberg
Der Recycling-Hof in Attlisberg ist zwei Mal wöchentlich geöffnet.
Eine Anlieferung ist möglich jeweils am
Mittwoch und Samstag Nachmittag, 13:00 – 16:00 Uhr.
Entgegengenommen werden:
Bauschutt, Fliesen, Plastikfolien, gelbe Säcke, Schrott, Elektroschrott, Fernseher, Computer, Glas, Papier, Kartonagen und Altkleider.
Neu ab 2009: Sperrmüll und Holzabfälle
gegen Abgabe einer Abrufkarte
Nähere Informationen zum neuen System der Sperrmüll- bzw. Altholzentsorgung finden Sie beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Waldshut.

Bürgerbüro
Der Publikumsverkehr im Rathaus Höchenschwand wird in dem im Erdgeschoss des Rathauses eingerichteten Bürgerbüro abgewickelt. Um die Belange der Rathauskunden kümmern sich Karin Brantner und Bettina Böhler. Das Bürgerbüro ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, dienstags von 8 bis 16 Uhr sowie am Donnerstag von 14 bis 18 Uhr besetzt. Sie erreichen das Bürgerbüro unter der Telefon-Nummer 07672-4819-29.
Müllabfuhr freitags
In Höchenschwand findet die Müllabfuhr am Freitag statt.
Sofern in der laufenden Woche ein Feiertag ist, wird die Abfuhr regelmäßig um einen Tag auf Samstag verschoben.
Nähere Informationen zum Müllgebührensystem erhalten Sie beim Landratsamt Waldshut unter Tel. 07751 - 865432 oder unter www.abfall-landkreis-waldshut.de
Landesfamilienpass
Beim Bürgermeisteramt, Zimmer 3, sind die Gutscheinkarten 2012 zum Landesfamilienpass erhältlich. Einen Landesfamilienpass erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem Kind in häuslicher
Gemeinschaft leben,
- Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mind. 50 v.H. Erwerbsminderung
Der Landesfamilienpass berechtigt zu unentgeltlichem bzw. ermäßigtem Eintritt in verschiedene Museen und Schlösser des Landes.



