Bebauungsplan „Im unteren Brühl“ im Ortsteil Höchenschwand, 3. Änderung - Satzung zur Teilaufhebung Flst. 32

Der Gemeinderat der Gemeinde Höchenschwand hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 15.01.2024 die Aufstellung zur 3. Änderung - Satzung zur Teilaufhebung Flst. 32 des Bebauungsplans „Im unteren Brühl“ im Ortsteil Höchenschwand als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung beschlossen.

Weiter hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung vom 15.01.2024 die Veröffentlichung im Internet u. Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Im unteren Brühl“, 3. Änderung – Satzung zur Teilaufhebung Flst. 32 inkl. Begründung wird in der Zeit von

Donnerstag, den 25. Januar 2024 bis Montag, den 26. Februar 2024

auf der Gemeindehomepage zur Einsicht und zum Download veröffentlicht (siehe unten). Zusätzlich liegt der Satzungsentwurf im Rathaus Höchenschwand, Waldshuter Str. 2, Zimmer Nr. 10, während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus. Die Öffentlichkeit kann sich hierbei über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen, vorzugsweise elektronisch an rathaus@hoechenschwand.de, abgegeben werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.