Infos zur Grundsteuerreform

Im Zuge der Grundsteuerreform werden die Grundstückseigentümer im Mai / Juni 2022 vom Finanzamt persönlich angeschrieben und aufgefordert eine „Feststellungserklärung“ abzugeben.

Alle notwendigen Angaben erhalten Sie ab 1.7.2022 über das Portal von www.grundsteuer-bw.de

Ein Grundbuchauszug ist nicht notwendig. Wohnflächen werden in Ba-Wü nicht erfasst.

Hier können Sie eine Broschüre mit weiteren Informationen herunterladen.