Mietspiegel
Mietspiegel für die Gemeinde Höchenschwand
Da häufiger ein Mietspiegel für die Gemeinde Höchenschwand angefragt wird, möchten wir Sie darüber informieren, dass aufgrund der Ortsgröße für Höchenschwand weder für den Hauptort noch für die Ortsteile ein Mietspiegel erstellt wurde. Laut BGB müssen nur Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern zum 1. Januar 2023 einen einfachen Mietspiegel oder zum 1. Januar 2024 einen qualifizierten Mietspiegel erstellen (§ 558c Abs. 3 Satz 2 BGB).



