Aktuelles: Gemeinde Höchenschwand

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Marienkapelle

Aktuelles

Katzenschutzverordnung der Gemeinde Höchenschwand

icon.crdate02.06.2026

tritt zum 29.10.2026 in Kraft

Hinweise zu den Halterpflichten nach der Katzenschutzverordnung

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 20.04.2026 eine Katzenschutzverordnung beschlossen. Die Katzenschutzverordnung tritt zum 29. Oktober 2026 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gelten für Katzenhalter, deren Katzen freien Auslauf haben, folgende Pflichten:

  • Kastrationspflicht: Freigängerkatzen, die älter als fünf Monate sind, müssen von einer Tierärztin oder einem Tierarzt kastriert werden.
  • Kennzeichnungspflicht: Die Katze muss eindeutig und dauerhaft durch einen Mikrochip oder eine Ohrtätowierung gekennzeichnet werden.
  • Registrierungspflicht: Die Kennnummer der Katze muss zusammen mit den Halterdaten in einem kostenlosen zentralen Haustierregister, TASSO e.V. oder FINDEFIX, eingetragen werden.

Der Gemeinde sind auf Verlangen Nachweise über die durchgeführte Kastration und Registrierung vorzulegen.

Die komplette Katzenschutzverordnung finden Sie hier als Download (PDF-Dokument, 1,60 MB, 30.04.2026).