Steuern & Gebühren: Gemeinde Höchenschwand

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Steuern & Gebühren

der Gemeinde Höchenschwand

Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Gebührensätze in unserer Gemeinde.

Kurtaxe ab 01.01.2026 (pro Übernachtung):

  • Hauptort Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr: 3,00 €
  • Hauptort Personen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr: 1,30 €
  • Ortsteil Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr: 2,30 €
  • Ortsteil Personen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr: 1,00 €

    inkl. Gästekarte und Freifahrschein für Bus und Bahn (Konus)
     
  • in Rehakliniken, Sanatorien, Privat- und Fachkliniken: 1,40 €
  • Kurtaxepflichtige Einwohner der Gemeinde pauschale Jahreskurtaxe:
    Hauptort: 75,00 €
    Ortsteile: 50,00 €
     

Hundesteuer (jährlich):

Steuerhebesätze:

  • Grundsteuer A: 335 v.H.
  • Grundsteuer B: 410 v.H.
  • Gewerbesteuer: 350 v.H.

Wasser-/Abwassergebühren:

  • Zählergrundgebühr: 8,30 € bis 112,70 € pro Monat zzgl. 7 % MwSt.
  • Wasser: 3,16 € je m³ zzgl. 7 % MwSt.
  • Abwasser: 4,19 € je m³
  • Niederschlagswassergebühr: 0,45 € je m² versiegelte Fläche

Zustellung Mitteilungsblatt (14tägig):

  • 15,- € jährlich

Zweitwohnungssteuer (jährlich):

  • abhängig vom jährlichen Mietaufwand (Jahresnettokaltmiete), gemäß der Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung)