Steuern & Gebühren
der Gemeinde Höchenschwand
Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Gebührensätze in unserer Gemeinde.
Kurtaxe ab 01.01.2026 (pro Übernachtung):
- Hauptort Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr: 3,00 €
- Hauptort Personen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr: 1,30 €
- Ortsteil Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr: 2,30 €
- Ortsteil Personen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr: 1,00 €
inkl. Gästekarte und Freifahrschein für Bus und Bahn (Konus)
- in Rehakliniken, Sanatorien, Privat- und Fachkliniken: 1,40 €
- Kurtaxepflichtige Einwohner der Gemeinde pauschale Jahreskurtaxe:
Hauptort: 75,00 €
Ortsteile: 50,00 €
Hundesteuer (jährlich):
- 120,00 € für den ersten Hund, jeder weitere Hund 240,00 €
- 800,00 € für den ersten Kampfhund, jeder weitere Kampfhund 1.600,00 € (welche Rassen zu den Kampfhunden zählen, können sie unserer Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (PDF-Dokument, 751,12 KB, 15.01.2026) entnehmen.)
Steuerhebesätze:
- Grundsteuer A: 335 v.H.
- Grundsteuer B: 410 v.H.
- Gewerbesteuer: 350 v.H.
Wasser-/Abwassergebühren:
- Zählergrundgebühr: 8,30 € bis 112,70 € pro Monat zzgl. 7 % MwSt.
- Wasser: 3,16 € je m³ zzgl. 7 % MwSt.
- Abwasser: 4,19 € je m³
- Niederschlagswassergebühr: 0,45 € je m² versiegelte Fläche
Zustellung Mitteilungsblatt (14tägig):
- 15,- € jährlich
Zweitwohnungssteuer (jährlich):
- abhängig vom jährlichen Mietaufwand (Jahresnettokaltmiete), gemäß der Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung)



