Infos zur Grundsteuerreform
Im Zuge der Grundsteuerreform werden die Grundstückseigentümer im Mai / Juni 2022 vom Finanzamt persönlich angeschrieben und aufgefordert eine „Feststellungserklärung“ abzugeben.
Alle notwendigen Angaben erhalten Sie ab 1.7.2022 über das Portal von www.grundsteuer-bw.de
Ein Grundbuchauszug ist nicht notwendig. Wohnflächen werden in Ba-Wü nicht erfasst.
Hier können Sie eine Broschüre mit weiteren Informationen herunterladen.
Info-Broschüre zur Grundsteuerreform 498,47 kB